Aktuelle Corona-Verhaltenregeln (Stand 01.04.2021)
Liebe Vereinsmitglieder,
untenstehend findet Ihr die aktuellen Corona-Hygienemaßnahmen, welche auch auf der Anlage ausgehängt sind.
- 1. Wer sich krank fühlt, bzw. Symptome einer COVID-19 Erkrankung hat, darf die Anlage des TVH nicht betreten.
2. Mitglieder dürfen mit Gästemarken (bitte Betrag EUR 8,- / h Erwachsene, EUR 5,- / h Schüler, Auszubildende, Studenten, kenntlich in Briefkasten werfen) mit einem Nichtmitglied spielen. Eintragung in der Anwesenheitsliste erforderlich.
3. Alle Personen, die die Tennisanlage betreten (auch wenn nur gesteckt werden muß), müssen sich in der Anwesenheitsliste eintragen. Hier muß der Name, Datum und Beginn/Ende des Besuches eingetragen werden. Für Personen die nicht bekannt sind muss noch die Adresse und Telefonnummer hinzugefügt werden. Hier bitten wir alle Mitglieder aktiv zu um Mithilfe.
Die Daten werden gem. Hygieneschutzverordnung des Landes BW bei uns archiviert und nach vier Wochen gelöscht.
4. Es dürfen pro Platz max: 2 Haushalte mit insgesamt nicht mehr als 5 Personen bespielt werden. Doppel gehen ebenfalls mit Personen aus max. 2 Haushalten und nicht mehr als 5 Personen.
Paare die nicht zusammenleben gelten als ein Haushalt.
5. Trainingsbetrieb (mit Trainer). Auch hier gilt max. 2 Haushalte und insgesamt 5 Personen (Kinder unter 14 Jahren zählen dabei nicht).
6. Die Steckschilder sind nach dem Spielbetrieb zu entfernen. Der Fairness halber sollte jedes Mitglied die Möglichkeit haben spielen zu können. Mannschaftsschilder dürfen gesteckt bleiben.
7. Jeder Spieler(in) hat eine eigene Bank für die Wechselpausen. Diese sind in einem Abstand von mind. 2 m auf dem Platz aufgebaut.
8. Beim Seitenwechsel muss der Sicherheitsabstand von 1,5m zwischen den Personen gewahrt bleiben.
9. Verzicht auf das Händeschütteln vor und nach dem Match.
10. Duschen und Umziehen im Tennisverein (Umkleidetrakt) ist verboten. WC sind zugänglich.
11. Bei Regenpausen bitte den Sicherheitsabstand von 1,5m einhalten. Ggf. nach Hause gehen.
12. Tennishütte bleibt bis auf weiteres geschlossen. Hierzu zählt auch der Aufenthalt auf den Terassen.
13. Auf der Anlage wurden 3 Hygienespender mit Desinfektionsmitteln installiert.
(beim Defibrillator, in der Tennishütte und neben dem Steckkasten). Bitte macht Gebrauch davon.
Wir weisen nochmals darauf hin, dass es sich hier nicht um TVH Regeln handelt, sondern um eine LANDESVERORDNUNG DER REGIERUNG VON BW, welche allen durch die Medien bekannt sein dürfte. Danke für Euer Verständnis
Vorstandschaft